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Honorar

Grundlage des Behandlungsvertrages ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Gesetzliche Krankenkassen

In der Regel werden die Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.

Private Krankenversicherung, Beihilfe, Zusatzversicherungen

In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen, die Beihilfestellen bzw. Zusatzversicherungen die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker ganz oder teilweise.

Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle über die für sie zutreffenden Erstattungsmodelle. Die Behandlungsleistungen richten sich im Interesse der Patienten nach ihrer Notwendigkeit. Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen.

Werden die Behandlungskosten nur teilweise erstattet, obliegt es dem Patienten, den Differenzbetrag zu zahlen.

Selbstzahler

Die Kosten für die Behandlungstermine liegen je nach Aufwand. Therapieplan und Kosten werden selbstverständlich mit Ihnen besprochen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe steuermindernd geltend zu machen. Diesbezüglich berät Sie ihr Steuerberater.

Organisatorisches:

Das Behandlungshonorar wird nach jeder Behandlung mit EC-Karte über „sum up“ mittels Mobiltelefon fällig. Sie erhalten von mir eine aufgeschlüsselte Rechnung. 

Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (Montagstermine entsprechend am Freitag), damit diese an andere Patienten vergeben werden können. Ansonsten entstehen Ihnen die entsprechenden Kosten (abzüglich der nicht verwendeten Materialien).